Service
Entscheidend für die gewählte Art der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen. Falls dieser über die Bestattungsart nicht rechtswirksam verfügt hat, entscheiden hierüber die nächsten Angehörigen bzw. Personensorgeberechtigen.
Erforderliche Unterlagen für eine Feuerbestattung:
- Todesbescheinigung
- Sterbeurkunde
- Bei natürlichem Tod. Polizeiliche Freigabe?(Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Bei ungeklärten oder nicht natürlichem Tod. Freigabe der Staatsanwaltschaft
- Willenserklärung die vom Verstorbenen zu Lebzeiten getroffen wurde oder Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten
- Sargkennzeichnung
- bei Überführungen aus dem Ausland ein Leichenpass, sofern die gesetzlichen Bestimmungen dieses Landes diesen vorsehen
- bei Urnenversand eine Urnenaufnahmebescheinigung vom zuständigen Friedhofsamt, bei Selbstabholung durch Bestatter eine entsprechende Bestätigung durch das zuständige Friedhofsamt/Standesamt
Die Anlieferung eines Leichnams ist vom Bestatter baldmöglichst per Telefax, Email oder Telefon anzumelden. Die Übergabe des Leichnams kann Tag und Nacht im Krematorium Eggenfelden erfolgen. Außerhalb dieser Öffnungszeiten haben die Bestatter einen Zugang zu den Kühlräumen.
Genauere Informationen finden Sie in unserer Betriebsordnung.